Nachhaltigkeit ist uns im Weilburg Family Office ein Anliegen!
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung – Informationen gemäß der Verordnungen (EU) 2019/2088, 2020/852 und 2022/1288
1. Einleitung
Die Verordnungen (EU) 2019/2088 (Sustainable Finance Disclosure Regulation - SFDR), 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) und 2022/1288 (Delegierte Verordnung zur SFDR) bilden die Grundlage für die folgenden Informationen. Diese Verordnungen legen Transparenzvorgaben für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater fest, insbesondere in Bezug auf die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken und die Bereitstellung von Informationen über nachhaltigkeitsbezogene Aspekte von Finanzprodukten.
Aufgrund unserer Tätigkeit als Anlageberater sind wir im Sinne dieser Verordnungen als Finanzberater tätig. Die folgenden Ausführungen erfüllen unsere Offenlegungspflichten nach den genannten Verordnungen und gelten für die jeweils erbrachte Dienstleistung.
Wir sind bemüht, Ihnen diese Informationen klar und verständlich zu vermitteln. Sollten dennoch Fragen bestehen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weilburg Family Office GmbH
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+43 2252 281 810 – 10
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2. Unser Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken
Nachhaltigkeitsrisiken sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert von Investitionen und Finanzprodukten haben können.
Im Einklang mit den Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/2088, 2020/852 und 2022/1288 werden Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Entscheidungen berücksichtigt, jedoch ohne eine aktive Bewerbung oder gezielte Bevorzugung nachhaltiger Produkte. Nachhaltige Aspekte fließen als neutraler Bestandteil in unsere Entscheidungsprozesse ein, vergleichbar mit anderen relevanten Faktoren wie Risiko, Rendite oder Liquidität.
Im Bereich der Veranlagung werden nachhaltige Anlagemöglichkeiten analysiert und in unsere Beratung einbezogen. Falls eine nachhaltige Alternative unter Berücksichtigung traditioneller Risiko- und Ertragskriterien gleichwertig oder vorteilhafter erscheint, wird diese bevorzugt. Eine generelle Verpflichtung zur Bevorzugung nachhaltiger Anlagen besteht jedoch nicht.
Auch auf Unternehmensebene werden nachhaltige Aspekte in Entscheidungen einbezogen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, Nachhaltigkeit über wirtschaftliche oder strategische Erwägungen zu stellen.
3. Nachhaltigkeitskonforme Vergütungspolitik
Unsere Vergütungspolitik entspricht den Anforderungen der Verordnung (EU) 2019/2088 und der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 und hat u. a. das Ziel, Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Vergütung unserer Mitarbeiter zu vermeiden.
Unsere Vergütungspolitik enthält keine Regelungen, die im Widerspruch zu unserem Ansatz zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken stehen.
4. Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen
In Übereinstimmung mit Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/2088 und den entsprechenden Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 haben wir entschieden, die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Rahmen unserer Anlageberatung derzeit nicht systematisch zu berücksichtigen.
Nachhaltigkeit ist uns ein Anliegen, aber als Finanzberater sind wir nicht in der Lage, nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen mit hinreichender Genauigkeit zu bewerten oder deren Auswirkungen zu quantifizieren. Eine verpflichtende Einbeziehung dieser Faktoren würde derzeit unsere Handlungsspielräume in einer Weise einschränken, die aus unserer Sicht nicht mit den Interessen unserer Kunden vereinbar wäre. Diese Entscheidung wird jedoch regelmäßig überprüft, und eine zukünftige Änderung dieser Praxis bleibt vorbehalten.
5. Rechtliche Hinweise
Wir sind bemüht, Sie mit diesem Dokument nach bestem Wissen und Gewissen in Einklang mit den regulatorischen Vorgaben der Verordnungen (EU) 2019/2088, 2020/852 und 2022/1288 zu informieren. Dennoch übernehmen wir keine Haftung oder Gewähr für die in diesem Dokument enthaltenen Informationen.
Unabhängig von der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in unseren unternehmerischen und anlagespezifischen Entscheidungen ist es nicht möglich, negative Auswirkungen dieser Risiken vollständig auszuschließen.